Ausstellungsrichtlinien |
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1. |
Teilnahmebedingungen |
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Der
Ausstellungsablauf wird nach den Ausstellungsbedingungen und Regeln des „Oberlausitzer
Katzenfreunde" e.V. gestaltet. |
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1.1. |
Aussteller |
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Jeder Katzenfreund kann auf der
Katzenausstellung, nach vorheriger Anmeldung, seine Katze/Katzen ausstellen,
es sei denn, dem stehen gewichtige Gründe entgegen (Ausstellungssperre,
Erkrankung im Katzenbestand usw.). |
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1.2. |
Katzen |
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Bei Ausstellungen können Jungtiere ab der
10. Lebenswoche mit dem Muttertier ausgestellt werden. |
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Katzen ab der 4. Trächtigkeitswoche und
Katzen mit Gen- und Geburtsfehlern (außer Kastraten) dürfen nicht
ausgestellt werden. |
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Ausstellungsverbot besteht ebenfalls für
erkrankte Katzen oder Katzen, die sich wegen einer Erkrankung noch in
Quarantäne befinden. Weiterhin gilt das Ausstellungsverbot für Katzen mit
Parasiten und Spuren von Parasiten z.B. Bisse, Entzündungen und Flohkot. |
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Für
alle Katzen, die älter als 12 Wochen sind, ist ein Impfausweis mit gültiger
Impfung gegen Katzenseuche und – schnupfen vorzulegen. |
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Tiere aus dem Ausland
benötigen zusätzlich eine Tollwutimpfung. |
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Für Impfungen gilt: Sie
müssen bei Katzen ab dem 9. Monat mindestens 28 Tage alt und dürfen
höchstens 12 Monate vor Ausstellungsbeginn erfolgt sein. |
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Nicht zugelassen werden Katzen mit
Anomalien. |
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2. |
Allgemeine Bedingungen |
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2.1. |
Für jede Katze und jeden Wurf ist ein
gesondertes Anmeldeformular auszufüllen. |
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2.2. |
Mit der Anmeldung erklärt der Aussteller,
dass er die Ausstellungsbedingungen anerkennt, dass keine seiner Katzen
infektiös erkrankt ist und dass er die Anmeldung annulliert, falls eine
solche Krankheit in seinem Bestand auftritt. |
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2.3. |
Jede Anmeldung wird bestätigt. Bei
allen Ausstellungen ist die Bestätigung bei der Tiereinlieferung
vorzuweisen. |
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2.4. |
Anmeldungen sind bis zum Meldeschluss an
die in der Ausschreibung / Einladung genannte Meldestelle zu richten. Mit
der Meldung verpflichtet sich der Aussteller zur Zahlung des Meldegeldes.
Die Bezahlung erfolgt per Überweisung oder bei der Tiereinlieferung.
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2.5. |
Für jede Katze wird ein normgerechter
Käfig (70cm x 70cm) bereitgestellt. |
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In einem Doppelkäfig (70cm x 140cm)
können je nach Größe der Katzen mehrere gesetzt werden. Als größte
Unterbringung stehen Paletten (70cm x 70cm x 210cm) zur Verfügung. Show Shelter
sind auf unseren Ausstellungen zugelassen, müssen jedoch bei der Anmeldung
angegeben werden. |
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2.6. |
Es muss ein Trinknapf mit Wasser, eine
Katzentoilette sowie eine geeignete Rückzugsmöglichkeit vorhanden sein. |
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2.7. |
Während der Ausstellung dürfen keine
Tiere den Besitzer wechseln. |
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2.8. |
Alle Ausstellungstiere verbleiben bis zum
offiziellen Ende der Veranstaltung in den
Ausstellungskäfigen. |
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3. |
Veterinärbedingungen |
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Für jede Katze wird eine
Impfung Katzenseuche und Katzenschnupfen gefordert. |
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Die Impfungen sind mit
einem Impfpass bei der Tiereinlieferung nachzuweisen. |
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Zur Ausstellung werden nur
gesunde, parasitenfreie Katzen zugelassen. |
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Jede Katze wird vor dem
Einlass auf den allgemeinen Gesundheitszustand und Parasitenbefall
untersucht. Die Entscheidung der Zulassung liegt beim Kontrollierenden. Kein
Tier darf ohne diese Kontrolle an der Ausstellung teilnehmen. |
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4. |
Haftung |
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Jeder Aussteller
haftet für die von ihm verursachten Schäden. Katzen in den Käfigen sollten
ständig beaufsichtigt werden. |
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Bei Abwesenheit
sollte eine Person des Vertrauens damit beauftragt werden. |
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5. |
Meldegebühren
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Diese entnehmen Sie bitte der aktuell
ausgeschriebenen Ausstellung. |