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                     Ausstellungsrichtlinien | 
  
  
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    1. | 
    
    
    Teilnahmebedingungen | 
  
  
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    Der 
    Ausstellungsablauf wird nach den Ausstellungsbedingungen und Regeln des „Oberlausitzer 
    Katzenfreunde" e.V. gestaltet. | 
  
  
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    1.1. | 
    
    Aussteller | 
  
  
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    Jeder Katzenfreund kann auf der 
    Katzenausstellung, nach vorheriger Anmeldung, seine Katze/Katzen ausstellen, 
    es sei denn, dem stehen gewichtige Gründe entgegen (Ausstellungssperre, 
    Erkrankung im Katzenbestand usw.).  | 
  
  
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    1.2. | 
    
    
    Katzen | 
  
  
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    Bei Ausstellungen können Jungtiere ab der 
    10. Lebenswoche mit dem Muttertier ausgestellt werden. | 
  
  
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    Katzen ab der 4. Trächtigkeitswoche und 
    Katzen mit Gen- und Geburtsfehlern (außer Kastraten) dürfen nicht 
    ausgestellt werden. | 
  
  
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    Ausstellungsverbot besteht ebenfalls für 
    erkrankte Katzen oder Katzen, die sich wegen einer Erkrankung noch in 
    Quarantäne befinden. Weiterhin gilt das Ausstellungsverbot für Katzen mit 
    Parasiten und Spuren von Parasiten z.B. Bisse, Entzündungen und Flohkot.   | 
  
  
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    Für 
    alle Katzen, die älter als 12 Wochen sind, ist ein Impfausweis mit gültiger 
    Impfung gegen Katzenseuche und – schnupfen vorzulegen. | 
  
  
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    Tiere aus dem Ausland 
    benötigen zusätzlich eine Tollwutimpfung. | 
  
  
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    Für Impfungen gilt: Sie 
    müssen bei Katzen ab dem 9. Monat mindestens 28 Tage alt und dürfen 
    höchstens 12 Monate vor  Ausstellungsbeginn erfolgt sein. | 
  
  
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    Nicht zugelassen werden Katzen mit 
    Anomalien. | 
  
  
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    2. | 
    
    Allgemeine Bedingungen | 
  
  
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    2.1. | 
    
    Für jede Katze und jeden Wurf ist ein 
    gesondertes Anmeldeformular auszufüllen. | 
  
  
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    2.2. | 
    
    Mit der Anmeldung erklärt der Aussteller, 
    dass er die Ausstellungsbedingungen anerkennt, dass keine seiner Katzen 
    infektiös erkrankt ist und dass er die Anmeldung annulliert, falls eine 
    solche Krankheit in seinem Bestand auftritt. | 
  
  
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    2.3. | 
    
    Jede Anmeldung wird bestätigt. Bei 
    allen Ausstellungen ist die Bestätigung bei der Tiereinlieferung 
    vorzuweisen. | 
  
  
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    2.4. | 
    
    Anmeldungen sind bis zum Meldeschluss an 
    die in der Ausschreibung / Einladung genannte Meldestelle zu richten. Mit 
    der Meldung verpflichtet sich der Aussteller zur Zahlung des Meldegeldes. 
    Die Bezahlung erfolgt per Überweisung oder bei der Tiereinlieferung.
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    2.5. | 
    
    Für jede Katze wird ein normgerechter 
    Käfig (70cm x 70cm) bereitgestellt. | 
  
  
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    In einem Doppelkäfig (70cm x 140cm) 
    können je nach Größe der Katzen mehrere gesetzt werden. Als größte 
    Unterbringung stehen Paletten (70cm x 70cm x 210cm) zur Verfügung. Show Shelter 
    sind auf unseren Ausstellungen zugelassen, müssen jedoch bei der Anmeldung 
    angegeben werden. | 
  
  
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    2.6. | 
    
    Es muss ein Trinknapf mit Wasser, eine 
    Katzentoilette sowie eine geeignete Rückzugsmöglichkeit vorhanden sein. | 
  
  
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    2.7. | 
    
    Während der Ausstellung dürfen keine 
    Tiere den Besitzer wechseln. | 
  
  
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    2.8. | 
    
    Alle Ausstellungstiere verbleiben bis zum 
    offiziellen Ende der Veranstaltung in den 
    Ausstellungskäfigen. | 
  
  
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    3. | 
    
    Veterinärbedingungen | 
  
  
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    Für jede Katze wird eine 
    Impfung Katzenseuche und Katzenschnupfen gefordert. | 
  
  
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    Die Impfungen sind mit 
    einem Impfpass bei der Tiereinlieferung nachzuweisen. | 
  
  
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    Zur Ausstellung werden nur 
    gesunde, parasitenfreie Katzen zugelassen. | 
  
  
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    Jede Katze wird vor dem 
    Einlass auf den allgemeinen Gesundheitszustand und Parasitenbefall 
    untersucht. Die Entscheidung der Zulassung liegt beim Kontrollierenden. Kein 
    Tier darf ohne diese Kontrolle an der Ausstellung teilnehmen. | 
  
  
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    4. | 
    
    Haftung | 
  
  
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    Jeder Aussteller 
    haftet für die von ihm verursachten Schäden. Katzen in den Käfigen sollten 
    ständig beaufsichtigt werden. | 
  
  
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    Bei Abwesenheit 
    sollte eine Person des Vertrauens damit beauftragt werden. | 
  
  
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    5. | 
    
    Meldegebühren
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    Diese entnehmen Sie bitte der aktuell 
    ausgeschriebenen Ausstellung. |