Teilnahmebedingungen |
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Um einen ordnungsgemäßen Ablauf der Ausstellung zu gewährleisten, beachten Sie bitte folgende veterinärrechtlichen Bestimmungen. | |
1. | In den Herkunftsbeständen dürfen keine auf die Tiere übertragbaren Krankheiten oder der Verdacht auf solche Krankheiten vorliegen. |
2. | Die Tiere müssen klinisch gesund sein. |
3. | Die an der Veranstaltung beteiligten Personen bzw. die mit der Betreuung der Tiere Beauftragten müssen jedes Auftreten oder den Verdacht einer Erkrankung, die auf eine Infektion mit Tierseuchenerregern schließen lassen, der Veranstaltungsleitung melden, die dies sofort dem zuständigen beamteten Tierarzt anzuzeigen hat. |
4. | Für alle teilnehmenden Katzen ist ein Ausweis mitzuführen, aus dem hervorgeht, dass ein gültiger Impfschutz gegen Tollwut vorhanden ist. (Erstimpfung mindestens 21 Tage zurückliegend). |
5. | Für Katzenwelpen, die jünger als 3 Monate und nicht geimpft sind, muss, sofern sie nicht von ihrer Mutter begleitet sind, von der sie noch abhängig sind, eine amtstierärztliche Bescheinigung mitgeführt werden, aus der hervorgeht, dass sie seit ihrer Geburt an dem Ort gehalten wurden, an dem sie geboren sind, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion ausgesetzt gewesen sein können, in Kontakt gekommen zu sein. |
6. | Die in Punkt 4 und 5 der Verordnung geforderten Unterlagen müssen griffbereit vorliegen, damit eine amtstierärztliche Kontrolle in vertretbarem Zeitaufwand möglich ist. |
7. | Die Veranstaltungsleitung hat die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Anforderungen durchzusetzen. |
8. | Nach Abschluss der Veranstaltung sind die Veranstaltungskäfige und die verwendeten Geräte zur Tierbetreuung, mit einem geeigneten Desinfektionsmittel zu desinfizieren. Dabei ist die Gebrauchsvorschrift des Herstellers zu beachten. |
Der Vorstand |