Satzung des Katzenklub Oberlausitz e.V. |
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§ 1 Name, Sitz, Rechtsform | |
1.1. |
Der Name, der am 16.02.1998 gegründeten Vereinigung, lautet Katzenklub Oberlausitz e.V. (Unabhängige Gemeinschaft der Katzenfreunde). Sitz ist Sohland/Spree |
1.2. | Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. |
1.3. | Für Verbindlichkeiten der Vereinigung wird mit dem Vermögen des KK Oberlausitz e.V. gehaftet. |
1.4. | Für Schäden aller Art, welche durch Teilnahme am Vereinsleben des KK Oberlausitz e.V. entstehen, haftet die Vereinigung nur dann, wenn einem ihrer legitimen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen nachzuweisen sind. |
§ 2 Zweck und Ziel | |
2.1. | Der KK Oberlausitz e.V. vereinigt Züchter, Halter und Katzenfreunde mit dem Ziel der artgerechten Haltung und Ernährung sowie der Reinzucht der Rassen und Förderung der Ziele. |
2.2. | Der KK Oberlausitz e.V. ist offen für jede Nationalität und Staatsangehörigkeit, offen für Kooperation mit nationalen Verbänden, freien Vereinigungen in aller Welt und Weltverbänden. Er ist nur gebunden an Forderungen zum Schutz und zur Erhaltung der Artenvielfalt- insbesondere der Katze als Haustier in einer vor Schäden zu bewahrenden Umwelt. |
2.3. | Der KK Oberlausitz e.V. wird wirksam in der Wissensvermittlung über umwelt- und artgerechte Haltung der Katzen, in der Öffentlichkeit, in Schulen, in Senioreneinrichtungen in Wissenschaft und Forschung für Verhalten und Ernährungs-Physiologie. |
2.4. | Die Vereinigung erfüllt folgende selbst gestellte Aufgaben: |
2.4.1. | Austausch und Publikation gesammelter Erfahrungen und Beobachtungen für Zucht und Haltung der Katzen |
2.4.2. | Veranstaltung von Ausstellungen |
2.4.3. | Festlegungen von Maßnahmen und Aufgaben zur Einhaltung des Gesetzes für "Tierschutz und Heimtierzucht" |
2.4.4. | Forderung der Zusammenarbeit mit Tierschutzverbänden und Tierheimen |
§ 3 Mitgliedschaft | |
3.1. | Der Erwerb der Mitgliedschaft ist wie folgt geregelt: |
3.1.1. | Mitglieder der Vereinigung können natürliche Personen werden, einschließlich Minderjährige ab 14. Lebensjahr mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters sowie juristische Personen. |
3.1.2. | Die Aufnahme als Mitglied erfolgt mit der Abgabe eines Aufnahmeantrages des KK Oberlausitz e. V. und wird durch mehrheitliche Befürwortung durch alle Mitglieder rechtswirksam. |
3.2. | Natürliche und juristische Personen, die Zucht und Haltung von Katzen gewerbsmäßig betreiben, sind von der Mitgliedschaft ausgeschlossen. |
3.3. | Der Mitgliederstatus ist möglich als: |
- Hauptmitglied | |
- Familienmitglied | |
- Ehrenmitglied | |
3.3.1. | Hauptmitglieder sind Personen, die alle Leistungen der Vereinigung in Anspruch nehmen können. |
3.3.2. | Familienmitglieder sind Personen, die in häuslicher Gemeinschaft mit einem Hauptmitglied leben. Sie zahlen einen verminderten Beitrag. Beim Erlöschen der Mitgliedschaft des Hauptmitgliedes erlischt die Mitgliedschaft des Familienmitgliedes automatisch. |
3.3.3. | Ehrenmitglieder werden auf Vorschlag mit Zustimmung der Hauptversammlung in Würdigung besonderer Verdienste ernannt. Sie zahlen keinen Beitrag und haben den Status eines Hauptmitgliedes. |
3.4. Die Mitgliedschaft erlischt durch: | |
3.4.1. Tod des Mitgliedes | |
3.4.2. Schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand des KK Oberlausitz e. V., spätestens zum Ende des Kalenderjahres. | |
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder | |
4.1. | Jedes Mitglied übernimmt mit Eintritt in den KK Oberlausitz e. V. die Pflicht, die Satzung sowie Beschlüsse des KK Oberlausitz e. V. und seines Vorstandes einzuhalten und aktiv an der Wahrung und Förderung der Ziele und des Zweckes der Vereinigung teilzunehmen. |
4.2. | Jedes Mitglied hat das Recht, an der Vorbereitung von Entscheidungen und Beschlüssen mitzuwirken und an Wahlen zu den Organen und Gliederungen der Vereinigung teilzunehmen. |
4.3. | Jedes Mitglied hat das Recht, an der Hauptversammlung teilzunehmen. |
4.4. | Jedes Mitglied hat das Recht, sich einer Katzenvereinigung seiner Wahl anzuschließen. |
§ 5 Organe, Einrichtungen und Untergliederungen | |
5.1. | Organe der Vereinigung sind: |
5.1.1. | die Hauptversammlung |
5.1.2. | der Vorstand |
§ 6 Die Hauptversammlung | |
6.1. | Die Hauptversammlung ist das höchste Beschlussfassende Organ des KK Oberlausitz e. V. |
6.2. | Die Hauptversammlung ist vom Vorstand einzuberufen. |
6.3. | Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt mit einer Frist von einem Monat. Jedes Mitglied erhält einen Einladungsbrief, dem die Beschlussvorlagen beigefügt sind. |
6.4. | Die Hauptversammlung hat folgende Kompetenzen: |
- Entgegennahme des schriftlichen Rechenschaftsberichtes des Vorstandes | |
- Entgegennahme des Finanzprüfungsberichtes | |
- Beschlussfassung und Bestätigung zu den Berichten | |
- Beschlussfassung über Beiträge und Gebühren | |
- Beschlussfassung über Änderungen und Ergänzungen der Satzung | |
- Beschlussfassung über Anträge und Vorlagen zur Wirksamkeit der Vereinigung | |
- Bestätigung vorgenommener Kooptierungen eines Mitgliedes in den Vorstand | |
- Wahl des Vorstandes nach Ablauf einer Wahlperiode (2 Jahre) | |
- Wahl der Finanzprüfer für die nächstfolgende Hauptversammlung | |
6.5. | Die Leitung der Hauptversammlung obliegt einem Vorstandsmitglied oder einem vom Vorstand beauftragtem Mitglied |
§ 7 Der Vorstand des KK Oberlausitz e. V. | |
7.1. | Vorsitzender |
Stellvertretender Vorsitzender | |
Schatzmeister | |
Schriftführer | |
Presse/Kultur | |
7.2. | Der Vorstand wird von der Hauptversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Voraussetzung für die Wahl ist dessen Bereitschaft zur ehrenamtlichen Übernahme der Aufgabe. |
7.3. | Der Vorstand leitet die Vereinigung zwischen den Hauptversammlungen. Er publiziert seine Beschlüsse und Entscheidungen, sowie das Protokoll der Hauptversammlung und gewährleistet die Mitbestimmung der Mitglieder bei der Realisierung von Zweck und Ziel des KK Oberlausitz e. V. |
7.4. | Der Vorstand beruft vierteljährlich Mitgliederversammlungen ein. Der Schriftführer ist für die Protokollierung der Mitgliederversammlungen verantwortlich. |
7.5. | Im Sinne des BGB vertreten der Vorsitzende und der stellv. Vorsitzende den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeder von ihnen besitzt Einzelvertreterbefugnis. |
7.6. | Der Vorstand ist der Hauptversammlung gegenüber verantwortlich und rechenschaftspflichtig. |
7.7. | Die Mitglieder des Vorstandes sind der Vereinigung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im Sinne der § 276 und § 277 BGB verantwortlich. |
§ 8 Beiträge und Gebühren | |
8.1. | Zur Deckung der Kosten für Leistungen, Veranstaltungen, Ausstellungsvorbereitungen und Einrichtungen der Vereinigung erhebt der KK Oberlausitz e. V. gegenüber seinen Mitgliedern Beiträge und Gebühren. |
8.2. | Die Höhe der Beiträge und Gebühren wird auf Vorschlag des Vorstandes von der Hauptversammlung beschlossen. |
§ 9 Finanzierung der Vereinigung | |
9.1. | Die finanziellen Mittel des KK Oberlausitz e. V. setzen sich zusammen aus: |
- Jahresbeiträgen der Mitglieder | |
- Gebühreneinnahmen | |
- sonstigen Einnahmen (Ausstellungsüberschuss, Spenden von Sponsoren) | |
- möglichen Krediten und Finanzhilfen | |
9.2. | Das Vermögen des KK Oberlausitz e. V wird vom Schatzmeister der Vereinigung als Mitglied des Vorstandes im Auftrag und unter Kontrolle der Hauptversammlung verwaltet. |
§ 10 Rechtsgültigkeit der Satzung | |
10.1. | Die Satzung wurde in der Hauptversammlung am 16.02.1998 beschlossen. Der Vorstand erhält den Auftrag, den Verein beim Amtsgericht eintragen zu lassen. |
10.2. | Die Eintragung als Vereinigung erfolgt beim Amtsgericht Bautzen. |
10.3. | Die Gründungsversammlung des KK Oberlausitz e. V. fand am 16.02.1998 statt. |
Das Protokoll zur Versammlung liegt vor. | |